Mit der neuen Verordnung von August 2017 werden Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern zur regelmäßigen Überwachung des Kreislaufwassers verpflichtet.
Wir bieten unseren Kunden die in der Verordnung geforderte routinemäßige Untersuchung von Kühlwasser bzw. Prozesswasser an.