Aufbereitungsstoffe
Identifikationsanalyse von Aufbereitungsstoffen im Wasserwerk
Wir verfügen über langjährige, umfangreiche Erfahrung zur Untersuchung der Produktqualität von Aufbereitungsstoffen in Wasserwerken. Nach § 11 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) 2001 dürfen bei der Aufbereitung nur Stoffe eingesetzt werden, die für die Trinkwasseraufbereitung zugelassen und in der Umweltbundesamt (UBA) -Liste aufgeführt sind.
In dieser UBA-Liste ist neben dem Verwendungszweck die jeweilige DIN mit den Reinheitsanforderungen und der erforderlichen Analysenmethodik aufgeführt. Auch der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) hat im Arbeitsblatt W 204 Regeln zur Überprüfung der Produktqualität erstellt. Nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ist jeder Wasserwerksbetreiber verpflichtet, die Produktqualität der im Wasserwerk eingesetzten Aufbereitungsstoffe zu überwachen.
Unser Labor verfügt über die entsprechende Analytik, um die geforderten Reinheitskriterien dieser Aufbereitungsstoffe in den verschiedenen Matrizes überwachen zu können. Als weiteren Service bieten wir an Rückstellproben von allen von uns untersuchten Aufbereitungsstoffen für ein halbes Jahr in unserem Hause kostenlos zu lagern und anschließend zu entsorgen.
Folgende Aufbereitungsstoffe können bei uns zur Zeit untersucht werden:
- Polyaluminiumchlorid, Aluminiumsulfat, Eisen-(III)-chloridsulfat, anionische und nichtionische Polyacrylamide
- Calciumcarbonat, Natriumcarbonat, Weißkalk, Kalkmilch, halbgebrannter Dolomit
- Salzsäure, Schwefelsäure, Natriumhydroxid
- Natriumchlorit
- Aktivkohle