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HBCD in Dämmstoffen
erstellt von BWL am 25.10.2016HBCD (Hexabromcyclododecan) wird als Flammschutzmittel vor allem in Dämmstoffen aus Polystyrol eingesetzt. Zum Beispiel in grobporigen EPS (Expandierte Polystyrol-Hartschaumplatten), oft unter dem Handelsnamen Styropor bekannt, oder feinporigeren XPS (Extrudierte Polystyrol-Hartschaumplatten).
Weltweit sieht die so genannte Stockholm-Konvention ein Verbot vor, in der Europäischen Union wird diese mit der so genannten POP-Verordnung umgesetzt. POP steht für persistente organische Schadstoffe.
Seit dem 22.06.2016 dürfen nur noch Dämmstoffe mit einem HBCD-Gehalt von weniger als 100 mg/kg in den Verkehr gebracht werden.
Seit dem 30.09.2016 werden Dämmstoffe zur Entsorgung, die einen HBCD-Gehalt von 1000 mg/kg (0,1%) überschreiten, als gefährlicher Abfall eingestuft. Daher dürfen diese Abfälle nur noch in Abfallverbrennungsanlagen behandelt werden, die über eine entsprechende Zulassung verfügen. Die Entsorgung der Abfälle muss gesondert erfolgen und mit entsprechenden Nachweisen belegt werden.
Das bwl verfügt über zwei unabhängige Analyseverfahren um HBCD in Dämmstoffen schnell und zuverlässig nachzuweisen. Gerne beraten wir Sie zu Fragen der Analytik.
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